
AGB
ganz schlecht für die Augen
M&D Schuler AG
Gitschenstrasse 10
CH‐6460 Altdorf agb@heulleise.com AGB, Version Okt. 2021
1. Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1.1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der M&D Schuler AG sowie Schuler Modul AG (nachfolgend "MDS") und deren Kunden betreffend (i) die Lieferung von Produkten oder Werken von MDS (nachfolgend "Liefergegenstände"), (ii) die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen"). Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen MDS und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von MDS ausdrücklich offeriert oder von MDS ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Abweichende oder zusätzliche Bestimmungen für einzelne Liefergegenstände gemäss separaten Preislisten bleiben vorbehalten. 1.1.2 Mit der Bestellung von Liefergegenständen oder Dienstleistungen von MDS bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Lieferung der Liefergegenstände, die Erbringung der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. MDS behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Veröffentlichung auf unserer Webseite oder Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen MDS und dem Kunden. 1.1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder "Auftragsbestätigung" des Kunden integriert worden sind oder anderweitig MDS mitgeteilt worden sind. 1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen 1.2.1 Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen, Dienstleistungen und Prospekte, Pläne und dgl. von MDS sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten. 1.2.2 Soweit die Offerten von MDS unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit MDS erst mit dem Datum der Zustimmung durch MDS zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung oder Dienstleistung durch MDS. Bestellungen und "Auftragsbestätigungen" des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. 1.2.3 Die Auftragsbestätigungen von MDS enthalten eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und Dienstleistungen. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von MDS, dem Lieferschein oder aus dem von MDS unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
1.3 Form Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E‐Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen. 1.4 Beschreibung von Liefergegenständen, Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. Alle in Beschreibungen von Liefergegenständen, Dienstleistungen, Prospekten, Pläne und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Liefergegenständen und Dienstleistungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird. 2. Liefergegenstände 2. 1 Bestellung, Gegenstand und Umfang 2.1.1 MDS kann Bestellungen direkt vom Kunden oder von einem durch den Kunden mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten (nachfolgend "Dritter") entgegen nehmen. Bestellungen eines Dritten gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Aus diesen Bestellungen sind ‐ im Fall ihrer Annahme durch MDS und unabhängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Dritten ‐ allein MDS und der Kunde berechtigt und verpflichtet. 2.1.2 Liefergegenstände auf Mass oder gemäss sonstiger Kundenspezifikation (nachfolgend "Sonderartikel"), sind immer schriftlich zu bestellen. Die bestellte Menge Sonderartikel sowie nicht lagergeführter Artikel muss vollumfänglich abgenommen werden. 2.1.3 Gegenstand und Umfang der Liefergegenstände ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von MDS. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3 dieser AGB. 2.1.4 Nachträgliche Änderungen der Bestellungen durch den Kunden können, sofern überhaupt möglich, nur zu Lasten des Kunden ausgeführt werden. Die Mehraufwendungen für Änderungen an der Bestellung gehen ausdrücklich zu Lasten des Bestellers und können nach Ermessen von MDS verrechnet werden. 2.1.5 Alle Masse sind, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt in „mm“. Alle Farbangaben mit der Bezeichnung „RAL…“ & „NCS…“ gelten als ähnlich der angegebenen Farbe in RAL oder NCS. Waren aus unterschiedlichen Produktionschargen können leichte Abweichung der Farbnuancen aufweisen, für die wir keine Garantie übernehmen können. 2.1.6 MDS behält sich das recht vor über‐ oder Unterlieferungen von bis zu 5% ohne Anmeldung beim Kunden zu Liefern und entsprechend in Rechnung zu stellen. 2.2 Verpackung, Lieferung und Ablad von Liefergegenständen
2.2.1 Die Lieferung erfolgt gemäss den in den Preislisten angegebenen Verpackungseinheiten. Sonderverpackungen (z.B. Plastikhauben, Kanthölzer, Sonderpalettierungen) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 2.2.2 Mehrwegpaletten werden bei Lieferung verrechnet und bei Rücknahme gutgeschrieben. Es werden nur Mehrwegpaletten zurückgenommen und gutgeschrieben, die den Tauschkriterien entsprechen. 2.2.3 Für die Abholung bereitgestellte Mehrwegpaletten müssen für den Transportunternehmer (nachfolgend "Transporteur") ungehindert zugänglich sein und sortenrein ordentlich gestapelt bereitgestellt werden. Einwegpaletten, defekte Mehrwegpaletten und Verpackungsabfälle werden auf Kosten des Kunden entsorgt. Der Aufwand für Abholung sowie allfällige Sortierung und Entsorgung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. 2.2.4 MDS liefert die Liefergegenstände an den mit dem Kunden jeweils vereinbarten Ort. 2.2.5 Wird die Lieferung der Liefergegenstände verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, welche MDS nicht zu vertreten hat (beispielsweise Annahmeverweigerung, Terminverschiebung o.ä.), werden die Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Kunden eingelagert. 2.2.6 Allfällige Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken und durch den Transporteur auf dem Lieferschein schriftlich bestätigen zu lassen. Erfolgt die Lieferung per Post oder Bahn, so ist bei der zuständigen Poststelle oder Bahnhof am Tage der Lieferung eine Tatbestandaufnahme zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung entfällt jede Ersatzpflicht von MDS. 2.2.7 Zwischenlagerung der Liefergegenstände und Lieferung auf Abruf sind nur bedingt möglich (nachfolgend "Abrufbestellungen") und müssen vorgängig und fallweise bei MDS angefragt werden. Allfällige Mehrkosten gehen vollumfänglich zulasten des Kunden. 2.2.8 Die Erlangung von behördlichen Bewilligungen für die Absperrung und Nutzung von öffentlichem Grund für die Lieferung und den Ablad obliegt dem Kunden. 2.2.9 Der Ablad der Ware ist grundsätzlich Sache und in der Verantwortung des Kunden. Im Preis enthalten ist eine freie Abladezeit von 4 Min./t, bei sortenreinen Komplettlieferungen. Längere Abladezeiten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 2.2.10 Der Kunde kann MDS mit dem Ablad der Lieferung mittels LKW Kran oder Hebebühne beauftragen (nachfolgend "Kranablad"). Der Kranablad der Lieferung muss bei Bestellung beauftragt werden und wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird der Kranablad auf der Baustelle durch den Kunden oder einen Dritten direkt dem Transporteur oder weiteren durch MDS autorisierten Dritten (nachfolgend "Hilfsperson von MDS") erteilt, gilt dieser als durch den Kunden autorisiert. Den Anweisungen der Hilfsperson von MDS ist unbedingt Folge zu leisten. MDS haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Anweisungen der Hilfsperson von MDS entstehen. 2.2.11 Ist ein Kranablad auf eine bestimmte Höhe bestellt und wird effektiv höher abgeladen, so werden die Tarife der effektiven Abladehöhe in Rechnung gestellt. Wird auf eine geringere als die bestellte Abladehöhe abgeladen, werden die Tarife der bestellten Abladehöhe in Rechnung gestellt. 2.2.12 Nicht durch MDS verschuldete Wartezeiten am Abladeort werden zusätzlich in Rechnung gestellt
2.2.13 Die Hilfspersonen von MDS haben die Weisung, weder Liefergegenstände eigenhändig ins Kundenlager zu verbringen noch eigenhändig mit kundeneigenen Umschlaggeräten oder Kränen (nachfolgend "Umschlaggeräte") zu entladen. Beauftragt der Kunde die Hilfsperson von MDS direkt solche Arbeiten auszuführen, übernimmt MDS keine Haftung. 2.2.14 MDS übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen, die beim Ablad mit einem Baukran entstehen, auch dann nicht wenn das Abladegeschirr durch MDS beigestellt wird. 2.2.15 Bei Lieferungen, die zum vereinbarten Lieferzeitpunkt in Abwesenheit des Kunden am Abladeort deponiert werden, übernimmt MDS keine Haftung für Beschädigungen und Verluste der Liefergegenstände. Der Kunde akzeptiert die Liefergegenstände als erhalten ohne Unterzeichnung der Lieferscheine. 2.2.16 Bei Selbstabholung der Liefergegenstände ab Lager von MDS ist der Verlad in geschlossene Lieferwagen Sache des Kunden. Wünscht der Kunde oder Dritte einen Verlad in solche Fahrzeuge durch MDS, übernimmt MDS für allfällige daraus resultierende Schäden keine Haftung. Der Kunde ist verantwortlich für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges, insbesondere die Ladungssicherung, die Einhaltung der zulässigen Nutzlast sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheitsregeln der MDS durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten auf dem Areal der MDS. 2.3 Gewährleistung 2.3.1 MDS leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. 2.3.3 Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen schriftlich bei MDS anzubringen (Datum Poststempel massgebend). Unterlässt er dies oder werden die Liefergegenstände ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert. 2.3.4 Werden beanstandete Liefergegenstände ohne schriftliche Zustimmung von MDS durch den Kunden oder Dritte verarbeitet, entfällt die Gewährleistung. 2.3.5 Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann MDS in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand an MDS zurückgesandt wird. MDS wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem Kunden mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat der Kunde den Liefergegenstand aufzubewahren. 2.3.6 Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird MDS allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. 2.3.7 MDS übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von MDS Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornimmt oder diesen unsachlich behandelt. 2.3.8 Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands. Für von MDS ersetzte oder reparierte Liefergegenstände gilt die Zweijahresfrist ab Lieferung des ursprünglichen Liefergegenstandes.
2.3.9 Allfällige Mitarbeit durch MDS bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung. 2.4. Haftung und Haftungsausschluss 2.4.1 Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet MDS in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von MDS, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. 2.4.2 MDS haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge, Pandemien und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet MDS nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Liefergegenstände oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. 2.4.3 Überdies haftet MDS nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: Fehlerhafte Montage sowie einer nicht der Montageanleitung bzw. den Verarbeitungsvorschriften oder (bei fehlender Anleitung/Vorschrift) nicht den Regeln des ordentlichen Handwerks entsprechenden Montage oder eines Einsatzes ausserhalb des empfohlenen Anwendungsgebiet; Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung des Liefergegenstandes ; Unterlassene Wartung oder Abänderung des Liefergegenstandes; Nicht berücksichtigen der örtlichen oder geographischen Gegebenheiten; Gesundheitliche Folgen aufgrund von, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bekannt sein, allfälliger Gesundheitsgefärdeten Stoffen in oder an den Lieferprodukten oder aufgrund von zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht nachgewiesenen Stoffen welche zu späterem Zeitpunkt als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Gesundheitliche folgen aus unsachgemässer Bearbeitung oder aufgrund von nichtanwenden der nötigen und/oder branchenüblichen PSA Massnahmen durch Verarbeiter oder anderen bei der Montage oder Verarbeitung anwesenden Drittpersonen. Verletzung der Pflichten als Kunde gemäss Ziffer 6 der AGB. 2.5 Retouren 2.5.1 Liefergegenstände werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. In Ausnahmefällen können originalverpackte, vollständige, unbeschädigte, trockene und saubere Liefergegenstände zurückgenommen und dem Kundenkonto mit einem Abzug gutgeschrieben werden. 2.5.2 Transport‐, Handling‐ und Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt. 2.5.3 Für Sonderartikel sind Retouren ausgeschlossen.
3. Dienstleistungen 3.1 Gegenstand um Umfang Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. 3.2 Erbringung Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen schriftlich bei MDS anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert. 3.3. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung 3.3.1 Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet MDS dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen, übernimmt also für die Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung. 3.3.2 Aus einer allfälligen Beratung bei der Materialwahl sind keine Haftungsansprüche gegen MDS ableitbar. 3.3.3 Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer 2.5 dieser AGB verwiesen. 3.3.4 Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten MDS gilt Ziffer 2.4 dieser AGB analog. 4. Preise und Rechnungsstellung 4.1 Preise ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten im Zeitpunkt der Bestellung, etc. von MDS. 4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizerfranken exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht explizit anders schriftlich vereinbart. 4.3 Die Preise verstehen sich EXW CH‐6460 Altdorf 4.4 Für Lieferorte mit Zufahrtsbeschränkungen (wie z.B. Berggebiete, Gebührenpflichtige Zufahrtstrassen, Anhängerfahrverbote, Gewichtsbeschränkungen oder saisonale Beschränkungen) werden Zuschläge verrechnet. Diese sind durch den Kunden im Voraus zu Deklarieren. 4.6 Für Abrufbestellungen und andere Zusatzleistungen behält sich MDS vor, Zuschläge zu verrechnen. 4.7 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich bei Lieferung der Liefergegenstände. Für. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt bei Abrufbestellungen die Rechnungsstellung über die gesamte Bestellmenge bei Versandbereitschaft der Liefergegenstände. Bei Sonderartikeln behält sich MDS die Rechnungsstellung im Voraus oder Teilrechnungsstellung im Voraus vor. 4.8 Rechnungen von MDS sind bis spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen sofern nichts anderes explizit vereinbart. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
4.9 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern auf der Rechnung ausdrücklich festgehalten und die Rechnung innert angegebener Frist beglichen wird. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei MDS. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung gestellt. 4.10 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Monat sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. MDS ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. 4.11 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch dann termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands und/oder der Dienstleistung, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind. 4.12 Bei Sonderartikeln hat MDS das ausdrückliche Recht bei Zahlungsverzug des Kunden im Zusammenhang mit dem zum Auftrag gehörenden Bauobjekt Bahuandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden anzumelden. 5. Lieferfristen und Termine 5.1 Für alle anderen Liefergegenstände sind die Liefertermine immer abzuklären. 5.2 MDS ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. MDS kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung oder Umfangs des Liefergegenstandes, der Dienstleistung , bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund von neuen Erkenntnissen zu Terminverschiebungen kommen, für welche MDS nicht haftet. 5.3 Für ausdrücklich gewünschte fixe Liefertermine erhebt MDS einen Kostenzuschlag. 6. Pflichten des Kunden 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs‐ und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Liefergegenstände und Dienstleistungen korrekt und rechtzeitig vorzunehmen (inkl. Erlangung von behördlichen Bewilligungen für die Absperrung und Nutzung von öffentlichem Grund). Insbesondere hat der Kunde die für die Liefergegenstände und Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und MDS auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der Kunde MDS über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von MDS abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat MDS den erforderlichen Zutritt zu gewähren und die ungehinderte Zufahrt zur Abladestelle sicherzustellen. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen, Montage‐ und Verarbeitungsanweisungen von MDS oder/und gemäss Verpackungen, Prospekten und technischen Anleitungen betreffend die Liefergegenstände und Dienstleistungen zu befolgen. Die Prospekte und technischen Anleitungen sind ‐ soweit nicht mitgeliefert ‐ bei MDS erhältlich. 8. Weitere Bestimmungen 8.1 Beizug Dritter MDS ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. 8.2 Eigentum und Immaterialgüterrecht 8.2.1 MDS oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Liefergegenständen und Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent‐, Urheber‐ oder andere Immaterialgüterrechte. Der Kunde anerkennt diese Rechte von MDS bzw. deren Lizenzgebern. 8.2.2 MDS bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen, Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von MDS keine Rechte Dritter verletzen. MDS gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen, Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von MDS. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von MDS mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt MDS, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern MDS eine solche Eintragung wünscht. 8.3 Werbung MDS kann dem Kunden Werbung über Produkte, Werke, Waren und Dienstleistungen von MDS und anderen Drittunternehmen zukommen lassen, inkl. per E‐Mail, Fax, SMS und anderen elektronischen und fernmeldetechnischen Mitteln. Der Kunde erklärt sich hiermit mit der Zusendung und dem Erhalt solcher Informationen einverstanden. Sofern der Kunde keine solchen Informationen (mehr) wünscht, kann er dies jederzeit wie folgt entweder schriftlich oder per E‐Mail melden: Postadresse: M&D Schuler AG, Postfach 747, CH‐6460 Altdorf info@star‐akustik.ch 8.4 Datenschutz 8.4.1 MDS bearbeitet die Personendaten des Kunden (inkl. der Identität und Kontaktinformationen der Mitarbeiter und der Ansprechpartner beim Kunden) zu folgenden Zwecken: – Abwicklung und Ausführung der vertraglichen Leistungen mit dem Kunden, Administration der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden, inkl. im Zusammenhang mit der Abwicklung der vom Kunden zu bezahlenden Vergütungen sowie der Anspruchsdurchsetzung; – Pflege der Kundenbeziehungen; – Verbesserung sowie Entwicklung von Produkten, Werken, Waren und Dienstleistungen sowie Wartung;
– Zustellung von Werbung an den Kunden gemäss Ziffer 8.3 (sofern der Kunde seine Zustimmung nicht entzogen hat). Die Bearbeitung der Personendaten des Kunden erfolgt in der Schweiz, der EU und dem EWR. MDS kann zur Bearbeitung der Personendaten des Kunden und weitere Dritte in der Schweiz, in der EU und im EWR beiziehen. Zudem kann MDS die Personendaten des Kunden und weiteren Dritten in der Schweiz, der EU und dem EWR zu den oben erwähnten Zwecken übergeben. 8.5 Teilungültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 9.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MDS unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung. 9.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von MDS. Es steht MDS jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufe